Der Rechtsgelehrte aus Heppendorf
Das Porträt eines Juristen, der Kaiserin Maria Theresia die Antwort nicht schuldig blieb
Das Porträt eines Juristen, der Kaiserin Maria Theresia die Antwort nicht schuldig blieb
Wer heute an die Heidelberger Universität im 18. Jahrhundert denkt, dem mag das Bild ehrwürdiger Juristen vor Augen stehen, die in von Kerzenlicht erhellten Hörsälen über die Feinheiten des römischen Rechts disputieren. Einer, der diese Szenerie prägte und seiner Disziplin ein unverkennbares Gepräge gab, war Prof. Dr. Franz Alef – als einer der angesehensten Rechtsgelehrten seiner Zeit.
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Alef schlug eine klassische Laufbahn eines Gelehrten des Alten Reiches ein: Nach dem Studium in Köln und Mainz promovierte er 1723, seine frühe Dissertation zeigte bereits seine Vorliebe für Systematik und die Lust, Rechtsfragen in der Tiefe auszuloten.
1733 kam Alef als Professor nach Heidelberg – zunächst außerordentlich, noch im selben Jahr ordentlich. 1739 wurde er Ordinarius der Pandekten. Als Regierungs- und Oberappellationsrat war er sowohl akademisch als auch praktisch gefragt und prägte Generationen von Juristen. Zeitzeugen rühmten seine leidenschaftlichen Vorlesungen, seine scharfe Argumentation und seinen Mut, auch zu unbequemen Themen Stellung zu beziehen.
Bald trat Alef auch als Autor hervor. Ab 1734 erschienen zahlreiche lateinische Disputationen, vor allem zum römischen Recht. Besonders bekannt wurde seine hitzige Streitschrift von 1736: Veritas communis opinionis circa pactum de non praestanda evictione contra novissimos Böhmeri errores vindicata. Mit ihr griff er Justus Henning Böhmer, den bedeutenden Hallenser Juristen, scharf an. Thema war eine komplizierte Frage aus der Lehre von der Gewährleistung im Kaufrecht. Was trocken klingt, entfaltete sich in gelehrten Kreisen als eine regelrechte „Gelehrtenfehde“. Alef verteidigte die hergebrachte Meinung mit Verve und polemischer Schärfe – kein Wunder, dass die Schrift über seine gesamte Laufbahn hinweg zitiert wurde.
Auch seine Dissertatio de diversorum statutorum concursu eorumque conflictu (1740) brachte frischen Wind. Darin wandte sich Alef der Frage zu, wie verschiedene Rechtsordnungen miteinander in Konflikt treten können – frühe Überlegungen also zu dem, was wir heute „internationales Privatrecht“ nennen würden.
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Zweimal wählten ihn seine Kollegen zum Rektor der Universität Heidelberg, 1745 und erneut 1761. Während seines ersten Rektorats kam es zu einer Begegnung, die für Alef sicher zu den Höhepunkten seines Lebens zählte: In Anwesenheit der jungen Kaiserin Maria Theresia durfte er im Namen der Universität eine lateinische Ansprache halten. Nicht jeder Gelehrte hatte das Glück, seine Worte vom mächtigsten weiblichen Herrscher der Zeit in derselben Sprache beantwortet zu bekommen – ein Ereignis, das in der akademischen Welt Heidelbergs wohl lange Gesprächsstoff bot.
Franz Alef starb am 26. Mai 1763 in Heidelberg. Er hinterließ eine nachhaltige Spur als Wissenschaftler, Pädagoge und unerschrockener Streiter im Dienst von Recht und Vernunft. Franz Alef war kein weltfremder Gelehrter, sondern ein Jurist, der mitten in den Fragen seiner Zeit stand und Antworten suchte, die bisweilen über seine Zeit hinauswirkten.
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